Einschnitte bei der Altersversorgung - egal ob Beamtin/er oder Tarifbeschäftigte/r führen in Zukunft zu einer Reduzierung des Versorgungsniveaus.
Beamte
Das eingeführte Versorgungsänderungsgesetz bewirkt eine deutlich spürbare Absenkung der Versorgung. Der Höchstversorgungssatz sinkt auf 71,75% und weitere Reduzierungen werden in der Zukunft auch entgegen aller Beteuerungen sicherlich erfolgen.
Tarifbeschäftigte
Es tritt eine drastische Absenkung der gesetzlichen Rente ein. Darüber hinaus wurde der Anspruch auf Gesamtversorgung abgeschafft, so dass auch hier für den Tarifbeschäftigten erhebliche Einbußen entstehen.