"Wer sich kümmert, dem hilft auch der Staat..."
Als Ausgleich für die Einschränkungen unterstützt der Staat Deine private Eigenvorsorge mit attraktiven Zulagen und Steuererleichterungen. Die einschlägigen Regelungen sind im Alterservermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Wie wird gefördert ?
1. Zulagenförderung, bestehend aus Grundzulage und ggf. Kinderzulagen.
2. Sonderausgabenabzug. Gem. §10 a Einkommenssteuergesetz können Sie die Beiträge komplett steuerlich geltend machen, und zwar bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro je unmittelbar Förderberechtigtem.
Die Zulagen betragen 154 Euro Grundzulage je Erwachsenem und 185 Euro für jedes Kind. Für seit 01.01.2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.